Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (FAB) inkl. Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (SPZ)

Die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll

– personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen
– die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln oder erhöhen und die behinderten Menschen dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
– den Übergang behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fördern und behinderte Menschen bei diesem Übergang begleiten. (GFABPrV, § 1, Abs. 3)

Zugangsvoraussetzungen

– eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
– eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf
oder
b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
– ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
– eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben. (GFABPrV, § 2)
Über weitere Zugangsvoraussetzungen beraten wir Sie gern.

Ausbildungsinhalte

Die Qualifizierung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beinhaltet die Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung (SPZ).

Auf der Grundlage der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV) werden folgende Handlungsbereiche vermittelt:

1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
2. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten. (GFABPrV, § 3)

Ausbildungsdauer
Die Fortbildung erfolgt als berufsbegleitende Maßnahme über 2 Jahre (alle 2 Module) mit einem Unterrichtstag in der Woche (jeweils Freitag von 7.30 -14.30 Uhr).

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