Für die EBG gGmbH fand damit aber auch nach 5 Jahren das Verfahren zur AZAV-Trägerneuzulassung als Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung statt.

Die EBG gGmbH wird im Bereich Arbeitsförderung künftig Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit AVGS-Gutschein (nach § 45 SGB III – Fachbereich 1), Maßnahmen zur Berufsorientierung (z. B. BRAFO, BOP – Fachbereich 3) und Maßnahmen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung mit Bildungsgutschein (nach § 81 SGB III – Fachbereich 4) durchführen, die erforderlichen Zusatzanträge zur Trägerzulassung wurden erfolgreich gestellt.

Die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation (Fachbereich 6) werden künftig nicht mehr angeboten, dieses Geschäftsfeld wurde aufgegeben und der Standort geschlossen.

Im Audit wurde natürlich aber auch unsere Bildungsarbeit außerhalb der AZAV wie z. B. die Aus- und Weiterbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen an unseren Fach- und Berufsfachschulzentren überprüft.

Im Ergebnis konnten die drei Organisationen EBG gGmbH, EBG e. V. Düsseldorf und MDPS nach DIN EN ISO 9001:2015 ihre 1. Überwachung erfolgreich bestehen. Die neue Trägerzulassung nach AZAV für die EBG gGmbH wurde erteilt.

Dr. Frank Siebeck
Qualitätsmanagementbeauftragter