Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

In vielen Unternehmen fallen regelmäßig elektrotechnische Arbeiten an. Laut DGUV Vorschrift 3 dürfen Arbeiten im Elektrobereich allerdings nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Demzufolge müssen entweder ausgebildete Elektrofachkräfte aus dem eigenem Betrieb die Reparatur und Instandhaltung elektrischer Anlagen erledigen oder eine Elektrofirma mit der Umsetzung beauftragt werden. Da viele Unternehmen nicht über eigene Elektriker (m/w/d) verfügen, hat sich die Weiterbildung der sogenannten Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten etabliert.

Mit diesem Elektrofachkraft-Lehrgang dürfen auch Nicht-Elektriker (m/w/d) mit der eigenständigen Durchführung von fest definierten, gleichartigen und sich wiederholenden Aufgaben – bis 1.000 Volt Wechselspannung und 1.500 Volt Gleichspannung – im Bereich der Elektrotechnik beauftragt werden.

Zum typischen Aufgabengebiet der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gehört beispielsweise das Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln, z. B. Motoren, Pumpen, Elektroherde, Schalter und Steckdosen sowie Wand- und Deckenleuchten oder die Unterstützung bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten.