Die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wird wiedergewonnen, erhalten und entwickelt.
Die Qualifizierung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beinhaltet die Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung (SPZ), die Ausbildungsinhalte werden auf der Grundlage der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV) vermittelt.
1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
2. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten. (GFABPrV, § 3).
Ausbildungsdauer
Die Fortbildung erfolgt als berufsbegleitende Maßnahme über 2 Jahre (alle 2 Module) mit einem Unterrichtstag in der Woche
Europäische Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft
Fach- und Berufsfachschulzentrum Halle
Gutenbergstraße 15
06112 Halle
Bewerbungen auch gerne Per E-Mail:
fs-halle@ebg.de
Ansprechpartnerin:
Frau Elke Böhning
e.boehning@ebg.de
Tel: 03 45. 1 20 23 59
