AUSBILDER/IN NACH AEVO

(IHK-ABSCHLUSS NACH AEVO)

Diese Qualifizierung richtet sich an Interessierte, die ihr Fachwissen als Dozent oder Ausbilder weitergeben möchten. Der Abschluss dieser bundesweit anerkannten Fortbildungsprüfung erfolgt durch die IHK nach den Richtlinien der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) und ist bundesweit einheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Es wird festgestellt, ob die Teilnehmer über die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, welche für die Vermittlung der jeweiligen Ausbildungsinhalte relevant sind.

Was ist die AEVO?

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anerkannt werden kann.

Im Berufsbildungsgesetz (§ 28 Abs.1 S.2 BBiG) ist festgelegt, dass in Deutschland nur ausbilden darf, wer dafür persönlich und fachlich geeignet ist. Ziel ist es, die Qualität der Ausbildung zu sichern. Dabei gibt die Ausbilder-Eignungsverordnung vor, worum es sich genau bei den geforderten berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen handelt und wie ein Nachweis über diese Kenntnisse erbracht werden kann.

Danach umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung.

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